Berufskraftfahrer - Grundqualifikation bestätigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.
Die Bestätigung der Grundqualifikation erhalten Sie durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Bestehen der entsprechenden Prüfung. Diese müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, die dann die Schlüsselzahl 95 als Nachweis der Grundqualifikation in Ihren Führerschein einträgt.
Links & Onlinedienste
- OD - Hoch
- OD - Niedrig
- AS_050032: Urkundenbestellassistent
- OD - Gast
- AS_020430: Auftrag zur Abholung von Sperrmüll / Sperrgut (98123451-0000-0000)